Am Dienstag, den 12. November 2019, findet um 19 Uhr in der Dinkelacker Alm der Arena Aspach die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018/2019 statt. Hierzu werden alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. 

Der Aufsichtsrat und der Vorstand haben folgende Tagesordnung gemäß §16 der Vereinssatzung festgelegt: 

  1. Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Bericht des Aufsichtsrats
  3. Berichte des Vorstands
  4. Aussprachen zu den Berichten des Aufsichtsrates und des Vorstands
  5. Bericht und Beschlussempfehlung der Kassenprüfer
  6. Entlastungen
  7. Anträge
  8. 2. Änderung der Satzung vom 19.04.2018 
  9. Neufassung der Beitragsordnung vom 03.05.2013 i.d.F. vom 10.04.2017
  10. Neufassung der Ehrungsordnung vom 10.04.2017
  11. Änderung der Datenschutzordnung
  12. Wahlen 
    1. Aufsichtsrat
  13. Ehrungen
  14. Verschiedenes / Bekanntgaben

Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens bis Dienstag, 05. November 2019, beim Vorstandsvorsitzenden, Im Fautenhau 1, 71546 Aspach eingereicht sein. Später eingehende Anträge werden nur dann angenommen, wenn sie mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden, die nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind. Anträge zur Änderung der Satzung und von Ordnungen sind keine Dringlichkeitsanträge. 

Der Entwurf zur 2.Änderung der Satzung, die Entwürfe zur Beitragsordnung und zur Ehrungsordnung sowie der Änderungsentwurf zur Datenschutzordnung  können ab Donnerstag 24. Oktober 2019 auf der Geschäftsstelle während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Zudem stehen der Entwurf zur Änderung der Satzung , ferner die Entwürfe zur Neufassung der Beitragsordnung und  zur Neufassung  der Ehrungsordnung sowie zur Änderung der Datenschutzordnung unten zum Download bereit. Die Satzungsänderung beinhaltet  eine Forderung des zuständigen Ligaverbandes im Zusammenhang mit dem Lizenzierungsverfahren dergestalt, dass die 3.Liga bei den Unterwerfungsklauseln ausdrücklich zu benennen ist. Daher war § 4 Abs. 2+4 entsprechend anzupassen. Im Übrigen geht bei der Neufassung der vorgenannten Vereinsordnungen lediglich um die Anpassung der Begriffe von bisher Präsidium an Vorstand. Bei der Datenschutzordnung war das zweite Gesetz zur Änderung des Datenschutzrechts zu berücksichtigen. Neuerdings ist nach § 38 BSDG ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn 20 Personen und mehr Daten bearbeiten (bisher 10).

Andreas Möhle
Aufsichtsratsvorsitzender 

 

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