Die Gesellschafterversammlung und die Spielkommission der Regionalliga Südwest GbR haben nach umfassender interner und externer Rechtsprüfung heute entsprechende Beschlüsse hinsichtlich der Zulassung zur Spielzeit 2021/22 gefasst.

Demnach gilt als Voraussetzung für die sportliche Qualifikation als Aufsteiger in die Regionalliga Südwest 2021/22, dass die betreffenden Vereine und/oder Kapitalgesellschaften in den nachgeordneten Oberligen (Oberliga Baden-Württemberg, Lotto Hessenliga und Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar) in der Saison 2020/21 mindestens 50 % der im jeweiligen Spielmodus vorgesehenen Spiele absolviert haben. Soweit die sportliche Qualifikation bei den betreffenden Vereinen und/oder Kapitalgesellschaften der nachgeordneten Oberligen in der Spielzeit 2020/21 nach Maßgabe der 50% nicht gegeben ist, so reduziert sich der Abstieg aus der Regionalliga Südwest 2020/21 entsprechend auf zwei Vereine.

Die Regionalliga Südwest GbR stützt ihre Entscheidung im Wesentlichen darauf, dass es sach- und interessengerecht ist, den Aufstieg und die Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur Regionalliga Südwest von sportlichen Voraussetzungen abhängig zu machen, die die Teilnehmer der nachgeordneten Oberligen, namentlich die Oberliga Baden-Württemberg, die Lotto Hessenliga und die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar, zu erfüllen haben.

Unter Berücksichtigung der wenigen ausgetragenen Spiele in den drei Oberligen wird den bisherigen sportlichen Leistungen kein hinreichender Aussagewert für die Ermittlung von Aufsteigern beigemessen.

In der Oberliga Baden-Württemberg haben die 21 Vereine derzeit erst 11 bis 13 von insgesamt 42 zu absolvierenden Spieltagen bestritten. Die Lotto Hessenliga wurde nach Durchführung von 11 bzw. 12 von insgesamt 38 Spieltagen vorzeitig durch Abbruch beendet. Die Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar spielt in der Spielzeit 2020/2021 in einem besonderen Spielmodus mit zwei Staffeln (Nord und Süd) zu je 12 Mannschaften. Die Saison wurde abgebrochen, nachdem die Teilnehmer zwischen 6 und 9 von insgesamt 22 Spielen der Vorrunde absolviert hatten. Entsprechend wird den bisherigen sportlichen Leistungen in den drei Oberligen kein hinreichender Aussagewert für die Ermittlung von Aufsteigern beigemessen.

Im Rahmen der Interessenabwägung fand zudem Berücksichtigung, dass die Regionalliga Südwest GbR auch eine Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht gegenüber den Teilnehmern der Regionalliga Südwest trifft, deren Möglichkeit zum Klassenerhalt im Zusammenhang mit den Aufstiegsmöglichkeiten aus den nachgeordneten Oberligen steht. 

In die Entscheidung der Regionalliga Südwest GbR fließt zudem das Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung für die beteiligten Regional- und Landesverbände ein, gerade auch im Rahmen der pandemiebedingten Sonderregelungen für die Spielzeit 2020/2021. Entscheidend ist deshalb, dass der Aufstieg in die Regionalliga Südwest für alle drei Oberligen einheitlich geregelt wird, so dass es keine Ungleichbehandlungen innerhalb der gleichen Spielklasse gibt.

Als Grundlage für den Beschluss der Gesellschafterversammlung der Regionalliga Südwest GbR diente nach einer ersten internen Prüfung auch ein externes Rechtsgutachten.

fwi/29.04.2021

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